Vorbemerkung:
Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die in Ziffer 13 dieser Bestimmungen bezeichneten Abweichungen vom Text der Ziffern 1 bis 12 sowie der Vorbemerkung.
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
1. Bestellung und Auftragsannahme
(1) Sämtliche Bestellungen, die der MW Datentechnik GmbH vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft. (2) Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
2. Liefer- und Leistungszeit
(1) Die von der MW Datentechnik GmbH genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet der Rechte der MW Datentechnik GmbH bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
(2) Teillieferungen sind zulässig.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei dem Lieferanten, der MW Datentechnik GmbH, oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die MW Datentechnik GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die MW Datentechnik GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Versand
(1) Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz der MW Datentechnik GmbH auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen stehen der MW Datentechnik GmbH die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz der MW Datentechnik GmbH auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(2) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
(3) Die MW Datentechnik GmbH ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von der MW Datentechnik GmbH schriftlich übernommen worden.
4. Haftung für Mängel
(Siehe auch Ziffer 13.A)
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Mängel der MW Datentechnik GmbH unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Ablieferung schriftlich mitzuteilen.
Offensichtliche Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von der MW Datentechnik GmbH nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Käufer der MW Datentechnik GmbH gegenüber unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die MW Datentechnik GmbH kann nur mit deren vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis der MW Datentechnik GmbH erfolgen, brauchen von dieser nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
(4) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist der MW Datentechnik GmbH eine Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
(5) Das Vorliegen eines Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
(6) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der MW Datentechnik GmbH Nacherfüllung zu verlangen.
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die MW Datentechnik GmbH nach eigenem Ermessen.
(7) Darüber hinaus hat die MW Datentechnik GmbH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(8) Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Sachen zwei Jahre, für gebrauchte Sachen ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat nach Ablauf von sechs Monaten seit Auslieferung zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
5. Haftung für Pflichtverletzung der MW Datentechnik GmbH im Übrigen
(Siehe auch Ziffer13.B)
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der MW Datentechnik GmbH Folgendes:
(1) Der Käufer hat der MW Datentechnik GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.
Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
(2) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die MW Datentechnik GmbH geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
(3) Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
6. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Die MW Datentechnik GmbH übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
7. Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz der MW Datentechnik GmbH in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Rechnungen der MW Datentechnik GmbH sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 7,5 % auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. (Siehe auch Ziffer 12. D)
(3) Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
(4) Sämtliche Forderungen der MW Datentechnik GmbH gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen die MW Datentechnik GmbH zum Rücktritt berechtigen.
9. Eigentumsvorbehalt
(Siehe auch Ziffer 13.D)
(1) Jede von der MW Datentechnik GmbH gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist keinesfalls gestattet.
(2) Sollte der Käufer eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus seiner etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die MW Datentechnik GmbH ab. Der Käufer ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzubeziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an die MW Datentechnik GmbH zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Die MW Datentechnik GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
(3) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist die MW Datentechnik sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von der Datentechnik GmbH gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware handelt.
(4) Die Geltendmachung der Rechte der MW Datentechnik GmbH aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung der MW Datentechnik GmbH gegen den Käufer angerechnet.
10. Rücktrittsrecht der MW Datentechnik GmbH
Die MW Datentechnik GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
(1) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehende Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotests, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen der MW Datentechnik GmbH und Käufer handelt.
(2) Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
(3) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt der MW Datentechnik GmbH stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit die MW Datentechnik GmbH ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
11. Schutz- oder Urheberrechte
Soweit Programme Lieferbestandteile sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, z. B. in einem Software-Lizenzvertrag. Der Kunde wird alle geistigen Rechte an der Ware respektieren und im Falle des Wiederverkaufes eventuelle Nutzungsrechtsbeschränkungen wirksam weitergeben. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Als Erfüllungsort wird der Sitz der MW Datentechnik GmbH vereinbart.
(2) Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der MW Datentechnik GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (Siehe auch Ziffer 12. F)
(3) In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Abweichende Bestimmungen für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist:
A: Haftung für Mängel
(Ziffer 4. der AGB wird komplett durch folgende Klausel ersetzt)
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel der MW Datentechnik GmbH unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von der MW Datentechnik GmbH nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mängelrügen werden als solche nur dann von der MW Datentechnik GmbH anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
(2) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die MW Datentechnik GmbH kann nur mit deren vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis der MW Datentechnik GmbH erfolgen, brauchen von dieser nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
(3) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigen Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
(4) Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
(5) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der MW Datentechnik GmbH Nachverfüllung zu verlangen.
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die MW Datentechnik GmbH nach eigenem Ermessen.
(6) Darüber hinaus hat die MW Datentechnik GmbH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.
Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(7) Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
B: Haftung für Pflichtverletzung der MW Datentechnik GmbH im Übrigen
(Ziffer 5. der AGB wird komplett durch folgende Klausel ersetzt)
(1) Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der MW Datentechnik GmbH Folgendes:
(2) Der Käufer hat der MW Datentechnik GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.
Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
(3) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die MW Datentechnik GmbH geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
(4) Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand währen des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
C: Zahlungsbedingungen
(Ziffer 8. Absatz (2) der AGB wird durch folgende Klausel ersetzt)
Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
D: Eigentumsvorbehalt
(Ziffer 9. der AGB wird komplett durch folgende Klausel ersetzt)
(1) Jede von der MW Datentechnik GmbH gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaupreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
(2) Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die MW Datentechnik GmbH ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuzeihen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MW Datentechnik GmbH nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an einem Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Die MW Datentechnik GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
(3) Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an die MW Datentechnik GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den die MW Datentechnik GmbH dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
(4) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist die MW Datentechnik GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von der MW Datentechnik GmbH gelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware handelt.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, von der MW Datentechnik GmbH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
(6) Die Geltendmachung der Rechte der MW Datentechnik GmbH aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung der MW Datentechnik GmbH gegen den Käufer angerechnet.
E: Erfüllungsort und Gerichtsstand
(Ziffer 12. Absatz 2 der AGB wird durch folgende Klausel ersetzt)
Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist der Sitz der MW Datentechnik GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz der MW Datentechnik GmbH zu erbringen.
Die komplette Firmenbezeichnung lautet:
MW Datentechnik GmbH, Kapellenweg 1,92334 Berching.
Tel.: 08462-905010, E-Mail: info@mwdatentechnik.de, Internet: www.mwdatentechnik.de
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Stand 01.04.2005